Wozu werden beglaubigte Übersetzungen gebraucht?
Man möchte einen neuen Job in einem anderen Land annehmen, sich an einer ausländischen Universität bewerben, gar ganz auswandern oder sich in Deutschland einbürgern lassen? In all diesen Fällen wird man wichtige Dokumente wie Geburtsurkunde, Abschlusszeugnis oder Arbeitsverträge vorlegen müssen. Selbstverständlich müssen diese Unterlagen in der jeweiligen Landessprache eingereicht werden und daher übersetzt werden. Wenn die Dokumente bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden, muss die Übersetzung auch beglaubigt sein.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Übersetzer bürgen mit einer beglaubigten Übersetzung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. Neben einer vorgegebenen Formulierung, dass die Übersetzung selbstständig angefertigt wurde und keine Fehler und Auslassungen enthält, müssen auch ein Beglaubigungsstempel sowie Name und Anschrift des Übersetzers vorhanden sein. Mit der Beglaubigung einer Übersetzung wird also die Richtigkeit einer Übersetzung bestätigt. Daher wird ihr von Ämtern und Behörden ein anderer Wert zugemessen als einer „regulären“ Übersetzung. Bei der Vorlage der Dokumente muss zusammen mit der bescheinigten Übersetzung auch immer eine Kopie des Originaldokuments vorhanden sein.
Wer kann beglaubigte Übersetzungen anfertigen?
Die Regelung, wer eine beglaubigte Übersetzung ausstellen darf, ist von Land zu Land sehr verschieden. Während in einigen Ländern im Grunde jeder, der zwei Sprachen einigermaßen beherrscht, eine beglaubigte Übersetzung ausstellen darf, akzeptieren andere Länder nur durch staatlich anerkannte Übersetzer angefertigte Beglaubigungen. Allerdings gibt es auch einen „Mittelweg“. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen zum Beispiel auch Mitglieder in einem Übersetzerverbund beglaubigte Übersetzung ausstellen. In Deutschland herrschen eher strenge Richtlinien. Nur vereidigte oder beeidigte Übersetzer, die von einem Landgericht berufen wurden, dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Hierfür müssen sie in der Regel nach einer professionellen Ausbildung eine Prüfung ablegen.
Wofür werden beglaubigte Übersetzungen benötigt?
Da eine nachträgliche Beglaubigung der Übersetzung in der Regel nicht möglich ist, sollte man sich stets bei der Institution informieren, für welche die Übersetzung benötigt wird, ob eine Beglaubigung dieser notwendig ist oder nicht. In der Regel müssen Dokumente, die bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden, immer beglaubigt übersetzt sein. Dazu zählen:
- Urkunden aller Art: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden, Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden oder Sterbeurkunden und sonstige Unterlagen, die Auskunft über den Personenstand geben
- Gerichtliche Unterlagen: Gerichtsurteile oder Klageschriften
- Ausweispapiere
- Führerschein
- Verträge
- Auszügen aus Registern oder Grundbüchern
- Unterlagen, die die finanzielle Situation offenlegen, z. B. Unterlagen zu Krediten
Alle Unterlagen, die rechtliche Wirksamkeit haben, sollten im Zweifelsfall beglaubigt übersetzt werden. Neben Ämtern und Behörden kommt es auch vor, dass Universitäten und Arbeitgeber beglaubigte Übersetzungen bestimmter Dokumente wie Zeugnissen, die Auskunft über Ausbildung und Abschlüsse geben, fordern.
Was ist eine Überbeglaubigung?
Um eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist es unter anderem erforderlich, die Urkunde mit der Überbeglaubigung versehen zu lassen. Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Man benötigt diesen, wenn man eine in Deutschland erstellte Urkunde im Ausland verwenden möchte. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigungen. Die sogenannte Apostille wird für Staaten erteilt, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Die Legislation in Form eines entsprechenden Vermerks können vom Landgericht des Bezirks überbeglaubigt werden, in dem diese Dokumente ausgestellt wurden. Dabei handelt sich es um notarielle Urkunden, Urteile und Beschlüsse mit Ausfertigungs- und Rechtskraftvermerk, Handelsregisterauszüge sowie Beglaubigungen von Übersetzungen eines ermächtigten Übersetzers. Für die Überbeglaubigung von Urkunden, die von Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erstellt wurden, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Einbürgerungsurkunden, ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Wann braucht man eine Überbeglaubigung?
Deutsche Urkunden werden im Ausland oft nur dann anerkannt, wenn sie entweder von der zuständigen Vertretung (Konsulat, Botschaft) des betreffenden ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland legalisiert worden sind oder wenn sie mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen sind. Um einen Legalisationsvermerk durch ein ausländisches Konsulat zu erhalten, muss zuvor die Urkunde durch eine deutsche Behörde beglaubigt werden.
Wie teuer ist eine beglaubigte Übersetzung?
Übersetzungskosten sind generell von Wortanzahl, Sprachkombination und Schwierigkeitsgrad der Übersetzung abhängig. Die Gebühr für beglaubigte Übersetzungen orientiert sich in der Regel an den genannten Kriterien. Einen Pauschalpreis gibt es daher nicht. Als groben Richtpreis sollte man je nach Schwierigkeitsgrad der Sprache mit 1 € bis 2 € pro Zeile rechnen. Hinzu kommt eine Beglaubigungsgebühr, für die je nach Übersetzer und Sprache zwischen 5 € und 20 € veranschlagt werden.
Fazit - Beglaubigte Übersetzungen erforderlich für ausländische Behörden
Wenn Dokumente und Unterlagen auch im Ausland rechtliche Wirksamkeit haben sollen, müssen diese in Form von beglaubigten Übersetzungen den Behörden vorgelegt werden.