Salzburg: Zehn FIS-Pistenregeln machen den Wintersport sicherer
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
Semesterferien beginnen / Viele Gäste erwartet / Rücksicht ist Regel Nummer 1
(HP) Am Samstag beginnen in Wien und Niederösterreich die Semesterferien, am 11. Februar folgen Salzburg, Burgenland, Tirol, Kärnten und Vorarlberg, Oberösterreich und Steiermark eine Woche darauf. Im Februar ist immer viel los auf Salzburgs Pisten, deshalb noch einmal kurz die FIS-Pistenregeln im Überblick. Die wichtigste davon: Rücksicht aufeinander!
Der Neuschnee rechtzeitig vor den Semesterferien sorgt für fast grenzenloses Skivergnügen, die Bergbahnen und Wintersportorte in Salzburg sind gerüstet. Um diesen Spaß so ungetrübt wie möglich erleben zu können, hier die FIS-Pistenregeln – zusammengestellt vom Kuratorium für Alpine Sicherheit und dem Bundesministerium für Inneres - im Überblick:
- Rücksicht auf die anderen: Jeder Wintersportler muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder muss auf Sicht fahren. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
- Wahl der Fahrspur: Wer von hinten kommt, muss die Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.
- Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Anhalten: Jeder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Aufstieg und Abfahrt: Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
- Beachten der Zeichen: Jeder muss die Markierungen und die Signale beachten.
- Verhalten bei Unfällen: Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht: Jeder – ob Beteiligter oder auch Zeuge - muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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Quelle: Land Salzburg
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