Graz: Zeitumstellung - Bitte FI-Prüftaste drücken!

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Graz

30 Okt 07:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Mindestens zwei Mal pro Jahr sollte der FI-Schalter auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Gemäß einer repräsentativen Befragung des KFV - Kuratorium für Verkehrssicherheit überprüft allerdings nur jeder Fünfte regelmäßig den FI-Schalter. Da im Zuge der Zeitumstellung ohnehin alle elektronischen Uhren und Geräte umgestellt werden müssen, bietet es sich an, den Check an die Tage der Zeitumstellung - also diesen Sonntag, 31. Oktober 2021 - zu koppeln.

In Elektroinstallationen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter, der FI-Schalter, eingebaut. Dieser unterbricht bei Gefahr den Stromfluss und schützt so vor elektrischen Schlägen, die ansonsten mitunter auch tödlich enden könnten. Um zu gewährleisten, dass der FI-Schalter ordnungsgemäß funktioniert, sollte dieser regelmäßig überprüft werden. Um die Überprüfung durchzuführen, muss die Prüftaste des FI-Schutzschalters ganz einfach kurz gedrückt werden. Dadurch wird ein Fehlerstrom simuliert und der Schutzschalter ausgelöst. Im Anschluss muss der Schutzschalter wieder eingeschaltet werden. Löst der Schutzschalter beim Test nicht aus, so sollte dringend fachmännische Hilfe eingeholt werden. Eine repräsentative KFV-Befragung unter 1.000 Personen zeigt, dass nur jeder Fünfte regelmäßig den FI-Schalter überprüft. Die häufigsten Gründe dafür: „Nicht-daran-Denken" sowie die Ansicht, dass kein Anlass zur Überprüfung besteht. Unklarheit herrscht dabei auch hinsichtlich der Frage, wie genau die Überprüfung erfolgen sollte: Mehr als zwei Drittel der Befragten wissen nicht, wie man den FI-Schalter korrekt auf seine Funktionstüchtigkeit hin testet. Jeder 20. gibt an, absichtlich einen Kurzschluss herbeizuführen - und begibt sich damit unnötig in Gefahr. Und: 11 Prozent der Befragten gaben an, nicht zu wissen, dass man den FI-Schalter überhaupt überprüfen sollte.

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit


Quelle: Stadt Graz



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