Freistadt: Zigarettenautomaten gesprengt - Täter gefasst
Am 3. Februar 2022 gegen 00:15 Uhr konnten nach einer Sprengung eines Zigarettenautoamten in Freistadt vier Täter, die mit ihrem Pkw von Froschau Richtung B 125 Richtung Norden flüchteten, von der Polizei angehalten werden. Das Fluchtfahrzeug lenkte ein 29-Jähriger aus dem Bezirk Freistadt. Im Fahrzeug befanden sich noch drei weitere Personen, eine 19-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck, ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Freistadt und ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Linz-Land. Die vier Beschuldigten wurden festgenommen und zur Polizeiinspektion Freistadt verbracht. Im Fahrzeug konnten neben 90 Stück Zigarettenschachteln noch weitere Tabakwaren, eine Sturmhaube, ein Brecheisen und Böller sichergestellt werden. Bei der dortigen Befragung gestanden der 21-Jährige sowie der 23-Jährige noch weitere Sprengungen von Zigarettenautomaten in Freistadt. Am 12. Dezember 2021 erfolgte die erste Tat in Freistadt, wobei sie dazu Böller der Kategorie F4 verwendeten. Hierbei waren der 21- und 23-Jährige sowie zwei weibliche Personen, eine 17-jährige Welserin und eine 19-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land, beteiligt. Bei zwei weiteren Sprengungen von Zigarettenautomaten in Freistadt in der Bahnhofstraße und der Harruckerstraße, eine am Neujahrstag, eine am 8. Jänner 2022, blieb es bei beiden bei einem Versuch. Die Automaten wurden beschädigt, jedoch konnten die Täter nicht auf die Zigaretten zugreifen. Dabei waren in der Harruckerstraße der 21- und 23-Jährige beteiligt sowie eine 20-jährige Linzerin und die 19-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck. In der Bahnhofstraße waren die beiden Haupttäter, der 21- und 23-Jährige beteiligt sowie ein 20-jähriger Linzer. Die vier festgenommenen Personen zeigten sich zu den Taten reuig und geständig. Durch die Taten entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Eurobereich. Zudem konnten bei einer freiwillig durchgeführten Nachschau noch weitere pyrotechnische Gegenstände und Suchtmittel sichergestellt werden. Dem Lenker des Fluchtfahrzeuges wurde aufgrund einer Suchtmittelbeeinträchtigung der Führerschein abgenommen. Die beteiligten Personen werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Quelle: LPD Oberösterreich