Kärnten: Zusammenarbeit von Gemeinden muss weiter attraktiviert werden
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LR Fellner: Kärnten fördert interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in den nächsten zwei Jahren mit mehr als zehn Millionen Euro – Bundesregierung ist gefordert, Umsatzsteuerpflicht bei Kooperationen endlich abzuschaffen
Klagenfurt (LPD). 40.000 Euro pro Gemeinde und Jahr für Kooperationen zwischen Kommunen – das ist der neue IKZ-Bonus, den Gemeindereferent Landesrat Fellner für die Jahre 2022 und 2023 aufgesetzt hat. Fellner: „Zusammen kommt man immer weiter als alleine und Kärnten ist viel zu klein für Kirchturmdenken. Deswegen forciere ich die interkommunale Zusammenarbeit, wo immer es geht. Mehr als 10 Millionen Euro Förderung für 2022 und 2023 sprechen eine deutliche Sprache.“
Extremen Nachholbedarf sieht Fellner allerdings beim Bund: „Überall dort, wo eine Gemeinde im Sinne interkommunaler Zusammenarbeit für eine andere Gemeinde eine Leistung erbringt, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erfolgt, also die Leistung sozusagen auch von einem privaten Unternehmen erbracht werden kann, fällt Umsatzsteuer (grundsätzlich 20%) an. Dieses Problem führt leider dazu, sodass viele Kärntner Gemeinden bisher nur insoweit kooperieren, dass gemeinsam Geräte oder Fahrzeuge angekauft werden und auch gemeinsam Gebäude errichtet werden, von einer intensiveren Zusammenarbeit aber abgesehen wird.“
Ein Beispiel: Die Gemeinden Hohenthurn und Feistritz an der Gail haben einen gemeinsamen Böschungsmäher angekauft, der auch über die damalige IKZ-Richtlinie des Gemeindereferates gefördert wurde. Wenn nun aber Wirtschaftshofarbeiter der Gemeinde Hohenthurn der Gemeinde Feistritz die Mäharbeiten erbringen, ist eine Rechnung inkl. Umsetzsteuer zu stellen und dieser Bruttobetrag natürlich von der Gemeinde Feistritz zu zahlen. Gleiches gilt auch, wenn eine Gemeinde für eine andere die Schneeräumung erbringt. Fellner: „Zusammengefasst betrachtet, besteht auf diese Art weniger Anreiz für eine intensivierte interkommunale Zusammenarbeit, da beim privatwirtschaftlichen Leistungsaustausch von Gemeinden Umsatzsteuer von grundsätzlich 20 Prozent anfällt und somit kein finanzieller Vorteil der IKZ gegenüber einer Auslagerung von Leistungen an private Dritte besteht.“
Fellner hat die Abschaffung der Steuer in Sachen interkommunale Zusammenarbeit bereits mehrfach im Finanzministerium urgiert und auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung findet sich zwar der Passus „Effizienz- und Qualitätsvorteile von Kooperationen zwischen Gemeinden werden stärker genutzt (Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht)“, passiert sei aber bisher leider noch nichts. „Deswegen fordere ich die Bundesregierung erneut auf, die Umsatzsteuer in diesem Zusammenhang aufzuheben und die Zusammenarbeit von Gemeinden attraktiver zu machen und die Kommunen damit zu stärken“, so Fellner.
Quelle: Land Kärnten