Graz: Zuzahlung zur mobilen Pflege erhöht

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Geld - Symbolbild
© martaposemuckel, pixabay.com
01 Feb 11:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Mit der Zuzahlung der Stadt Graz können Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden bleiben.

„Für pflegebedürftige Grazer und Grazerinnen ist seit dreieinhalb Jahren eine merkliche Verbesserung erreicht worden", sagt Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Eine Zuzahlung der Stadt Graz macht es einfacher, in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Unabhängig vom Betreuungsausmaß, welches sie zuhause in Anspruch nehmen, sorgen Ausgleichszahlungen der Stadt dafür, dass den Betroffenen die Höhe der Mindestpension erhalten bleibt. Mit Jahreswechsel steigt sie von 949,46 auf 977 Euro.

Automatische Verbesserung

„Die Energie- und Lebenshaltungskosten steigen derzeit enorm. Neben dem Gebührenstopp für Müll- und Kanalgebühren ist es uns aber gelungen, eine Leistung der Stadt, die den Menschen zugutekommt, an die Pensionsanhebung zu koppeln", freut sich Krotzer. Gerade bei kleinen Pensionen kommt es nämlich auf jeden Euro an, um neben Miete, Betriebskosten, Heizung, Strom und täglichem Lebensbedarf auch Pflege und Betreuung leisten zu können.

Zuzahlung schafft Abhilfe

Lange Zeit waren viele Menschen aus finanziellen Gründen gezwungen, in ein Heim zu gehen, weil sie sich die mobilen Pflegedienste (Hauskrankenpflege, Pflegeassistenz oder Heimhilfe) nicht leisten konnten. Dabei wären sie gesundheitlich durchaus in der Lage, zuhause zu bleiben. Seit 1. Juni 2018 schafft ein Zuzahlungsmodell Abhilfe.

Doppelte Entlastung: Für Menschen - und für Stadtbudget© Fotolia/Gilles Lougassi

Wenn Menschen länger zuhause bleiben können, ist das sowohl gut für sie, als auch für die Stadtfinanzen. Ist jemand im Pflegeheim, kostet das die Stadt über 12.000 Euro pro Jahr. Für mobile Dienste fallen deutlich weniger Kosten an: nur etwa ein Achtel. "Die Entlastung ist also eine doppelte", betont Krotzer: „für die Menschen - und für das Budget der Stadt".

Zwei Fallbeispiele für Kliententarifmodell

Frau A.:

Frau A. ist 77 Jahre alt und lebt mit ihrem Gatten in einer Mietwohnung. Frau A. ist in der körperlichen Mobilität beeinträchtigt. Sie bezieht Mindestpension und Pflegegeld der Stufe zwei. Die Mobilen Dienste unterstützen das Ehepaar bei den Haushaltstätigkeiten. Bei der Körperpflege wird Frau A. vom Gatten unterstützt. Dieser ist jedoch selbst, aufgrund zahlreicher Erkrankungen, mit der gesamten Pflege der Gattin, körperlich und psychisch überfordert. Im Dezember 2021 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Frau A. Sie kann nicht mehr alleine aufstehen, liegt den ganzen Tag im Bett und ist harn- und stuhlinkontinent. Die Hausbesuche der Mobilen Dienste wurden sofort erhöht. Es kommen nun dreimal täglich Pflegeassistenten zur Hilfe bei der Körperpflege und der Inkontinenzversorgung. Zweimal pro Woche kommt weiterhin eine Heimhilfe zur Unterstützung bei den Haushaltstätigkeiten. Es wurde ein Pflegebett angeschafft.

Dadurch, dass die Höhe der Mindestpension der Klientin erhalten bleibt, willigte Frau A. zur Erhöhung der Hausbesuche ein. Der Gatte ist durch diese Entlastung sehr froh, da er schon an der Grenze seiner Belastbarkeit angelangt ist. Durch die intensive Unterstützung der Mobilen Dienste ist die häusliche Versorgung gewährleistet und ein Einzug in ein Pflegeheim vorerst noch nicht notwendig.


Frau M.:

Frau M. ist 60 Jahre alt und alleinlebend. Sie trägt nach einer Operation einen Spaltgips am Fuß. Trotz Belastungsverbot hat sie das Krankenhaus früher als geplant, auf eigenen Wunsch, verlassen. Sie hat zu Hause einen Rollator, kann diesen aber nur eingeschränkt verwenden. Der Einfachheit halber bewegt sie sich manchmal im Vierfüßlerstand fort. Die Klientin benötigt die Hilfe bei der Körperpflege, beim Einkauf, bei der Zubereitung von Speisen und bei Haushaltstätigkeiten. Frau M. möchte keine Mobilen Dienste in Anspruch nehmen, da sie sich diese aufgrund des geringen Einkommens (Mindestpension), nicht leisten kann. Auch ein Essenszustelldienst ist ihr zu teuer. Eine warme Mahlzeit ist deshalb nicht gewährleistet, da sie wegen dem Gips nicht beim Herd stehen kann. Nach einer ausführlichen telefonischen Beratung der Pflegedrehscheibe, über Mobile Dienste und deren Finanzierung, können die Bedenken der Klientin zerstreut werden und die Mobilen Dienste organisiert werden.

Dadurch, dass die Mindestpension erhalten bleibt, ist die häusliche Versorgung möglich. Ansonsten hätte eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim organisiert werden müssen, um die ausreichende Versorgung sicherzustellen. Mit Wiedererlangung der Belastbarkeit des Beines wird sich Frau M. wieder großteils selbst versorgen können.


FAQs unter www.graz.at/kliententarifmodell


Peter März


Quelle: Stadt Graz



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