Niederösterreich: „Equal Pension Day“ in Niederösterreich am 29. Juli

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Niederösterreich

29 Jul 17:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Teschl-Hofmeister: Frauen bekommen durchschnittlich 42,40 Prozent weniger Pension als Männer

Am heutigen Donnerstag wird in Niederösterreich zum siebenten Mal der „Equal Pension Day“ begangen. „Der ‚Equal Pension Day‘ markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben wie Frauen erst am Jahresende. Heuer fällt er auf den 29. Juli, was eine leichte Verbesserung zum Vorjahr darstellt“, erklärt Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Der Aktionstag soll auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam machen, im Jahr 2020 war es der 27. Juli.

Für die Pensionshöhe ist sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl der Beitragsmonate relevant. Derzeit liegt die durchschnittliche Brutto-Pensionshöhe der Neuzugänge bei Männern bei 2.130 Euro und bei Frauen bei 1.227 Euro. „Frauen bekommen demnach durchschnittlich 42,40 Prozent weniger Pension als Männer. Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, so Teschl-Hofmeister. Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt, die Mehrheit der Eltern ist heute berufstätig, das stellt viele vor eine große Herausforderung.

Die Landesrätin verweist auf die Möglichkeit zum Pensionssplitting:„Die Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lässt.“ Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.


Quelle: Land Niederösterreich



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