Grazer Gasteltern für ukrainische Flüchtlingskinder gesucht!

vonRedaktion International
MÄRZ 23, 2022

Foto: Stadt Graz / Marija Kanizaj

Die Stadt Graz sucht Gasteltern / Pflegepersonen in Graz, denen das Familienleben sehr wichtig ist und die bereit sind, geflüchteten ukrainischen Kindern Schutz und Geborgenheit und ein vorübergehendes Zuhause zur Verfügung zu stellen.

Da derzeit noch überhaupt nicht abschätzbar ist, wie lange die Kinder Schutz in Österreich brauchen werden, sucht die Stadt Graz Gasteltern / Pflegepersonen, die Kinder jedenfalls 90 Tage lang aufnehmen möchten und im Idealfall auch zu einer längeren Aufnahme bereit sind.

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes

Bitte melden

Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen und sich vorstellen können, ein oder mehrere Kinder (Geschwisterreihe) bei sich aufzunehmen, melden Sie sich bitte per E-Mail (pflegekinderdienst@stadt.graz.at) oder übermitteln Sie mittels e-gov-Formular „Gasteltern" folgende Informationen bzw. Unterlagen:

Die Stadt Graz führt zeitgleich zum Nachweis Ihrer Unbescholtenheit Abfragen aus Strafregister-, Sexualstraftäterdatei- und Gewaltschutzdatei sowie zum Nachweis Ihrer Wohnsitzadresse aus dem Melderegister für alle im gemeinsamen Haushalt befindlichen Personen durch.

Ablauf

Nach positivem Ergebnis der Überprüfung aller Unterlagen führt die Sozialarbeit bei Ihnen einen Hausbesuch durch und trifft eine vorläufige Einschätzung Ihrer persönlichen Eignung als Gasteltern(-teil).

Zeitnahe wird ein Schulungsnachmittag für Gasteltern / Pflegepersonen angeboten, an dem Sie die wichtigsten rechtlichen und fachlichen Informationen für die Aufnahme eines ukrainischen Flüchtlingskindes erhalten und über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe informiert werden.

Pflegekindergeld

Grundsätzlich erhalten Sie, sobald das Kind/die Kinder bei Ihnen untergebracht ist/sind, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des steirischen Pflegekindergeldes (für Kinder unter 12 Jahren 515 Euro und über 12 Jahren 566 Euro pro Monat und eine einmalige Erstausstattungspauschale in der Höhe von 515 Euro).

Sollten Sie allerdings keine Erstausstattung benötigen bzw. vorübergehend bereit sein, ein Kind unentgeltlich aufzunehmen, ersuchen wir Sie, dies in Ihrer Kurzbeschreibung bekannt zu geben.

Ihr direkter Draht zu uns

Amt für Jugend und Familie | PflegekinderdienstVinzenz-Muchitsch-Straße 6b / EG, 8020 Graz Tel.: +43 316 872-3060
E-Mail: pflegekinderdienst@stadt.graz.at

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr
Parteienverkehr: ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Sicherheits-Maßnahmen

Herzlichen Dank!

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft, Kinder in für sie besonders schwierigen Zeiten zu unterstützen!

Quelle: Stadt Graz

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