vonRedaktion Salzburg
JULI 13, 2023
„Gleichbehandlung ist eine Frage der Haltung!"
Das Landesgleichbehandlungsgesetz Steiermark (§47 (4)) legt fest, dass der:die Gleichbehandlungsbeauftragte alle 3 Jahre einen Bericht an den Stadtsenat zu legen hat. Dieser Bericht für den Zeitraum 2019 bis 2022 liegt nun vor. Wie bei anderen Städten und Bundesländern war auch in Graz die Tätigkeit im Berichtszeitraum durch die Corona-Pandemie bestimmt.
Kernpunkte des Berichtes:
Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten der Stadt Graz 2019 - 2022 (PDF)
Was macht die Gleichbehandlungsbeauftragte?
Die Gleichbehandlungsbeauftragte der Stadt Graz berät und unterstüzt.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist in ihrer Funktion weisungsfrei und keiner Organisationseinheitseinheit zugeordnet.
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Mag.a Dr.in Priska PschaidMagistratsdirektion - Internes Gleichstellungsmanagement / Gleichbehandlungsbeauftragte
Hauptplatz 1, Rathaus, 1. Stock, links, Zimmer 145 | 8011 GrazTel.: +43 316 872-2243E-Mail: priska.pschaid@stadt.graz.atTermine/Beratung nach Vereinbarung
Quelle: Stadt Graz