Graz: Wintergastgärten und Heizgeräte
vonRedaktion International
MÄRZ 23, 2021
Möchten Sie einen Gastgarten betreiben? Dafür brauchen Sie:
- Eine Genehmigung des Gastgartens als Teil der Betriebsanlage.
- Ansuchen beim Referat für gewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde
- Einen Gestattungsvertrag mit dem Straßenamt, wenn öffentliches Gut beansprucht wird.
- Ansuchen beim Straßenamt: strassenamt@stadt.graz.at
- Beachten Sie die Aufstellungsrichtlinien für Gastgärten auf öffentlichem Gut.
- Ob auch eine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, klären Sie bitte im Servicecenter ab.
Möchten Sie einen Heizstrahler an der Fassade anbringen und das Gebäude liegt in der Altstadtschutzzone? Dafür brauchen Sie:
- Eine Bewilligung nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz.Erfordeliche Unterlagen:Ansuchen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz bei der Bau- und Anlagenbehörde Formular auf der Homepage graz.at/baubehoerde unter BaurechtPlanliche Darstellung oder Fotomontage inkl. Lageplan und Baubeschreibung (2-fach)Zustimmung des Gebäudeeigentümers
Wenn Sie sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Bau und Anlagen:Per E-Mail bab@stadt.graz.at oder telefonisch +43 316 872-5975
Möchten Sie freistehende Heizgeräte aufstellen? Dafür brauchen Sie:
- Im Falle von gasbetriebenen Heizgeräten ist zusätzlich eine gesonderte Bewilligung beim zuständigen Betriebsanlagenreferat der Bau- und Anlagenbehörde einzuholen.
- Aufstellungen sowie Zuleitungen über öffentliches Gut benötigen zusätzlich eine Abstimmung mit dem Straßenamt.
- Bei Nutzung elektrisch betriebener Heizgeräte sind die Herstellervorgaben einzuhalten.
Informationen und Formulare:
Quelle: Stadt Graz
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