Graz: Covid-19 - Information des Stadtplanungsamtes
Graz
Während des Lockdowns werden die Services des Stadtplanungsamtes telefonisch oder per E-Mail abgewickelt. Das gilt insbesondere für:
- Städtebauliche Beratung im Vorfeld von Bauverfahren
- Beratung im Vorfeld von Grundstücksteilungen
- Parteienverkehr zu Fragen der Raumplanung
- Parteienverkehr zu laufenden Bauverfahren (zu Fragen des Städtebaus und des Ortsbildes)
- Information über die Flächenwidmung
- Information über Bebauungspläne
- Entgegennahme von Einwendungen zu öffentliche aufliegenden Flächenwidmungsplanänderungen und dgl.
- Entgegennahme von Einwendungen zu öffentliche aufliegenden Bebauungsplänen
- Auskunft über die Eignung eines Grundstückes als Bauplatz
- Schriftliche Bescheinigung der Bauplatzeignung (gemäß § 5 Baugesetz)
- Grundstücksbeurteilungen für Zwecke der Wohnbauförderung
In begründeten Fällen sind persönliche Termine möglich, diese müssen ausnahmslos telefonisch vorab vereinbart werden.
Quelle: Stadt Graz
Weitere Artikel von Redaktion International