Graz: Covid-19 - Information des Stadtplanungsamtes

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Graz

24 Nov 05:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Während des Lockdowns werden die Services des Stadtplanungsamtes telefonisch oder per E-Mail abgewickelt. Das gilt insbesondere für:

  • Städtebauliche Beratung im Vorfeld von Bauverfahren
  • Beratung im Vorfeld von Grundstücksteilungen
  • Parteienverkehr zu Fragen der Raumplanung
  • Parteienverkehr zu laufenden Bauverfahren (zu Fragen des Städtebaus und des Ortsbildes)
  • Information über die Flächenwidmung
  • Information über Bebauungspläne
  • Entgegennahme von Einwendungen zu öffentliche aufliegenden Flächenwidmungsplanänderungen und dgl.
  • Entgegennahme von Einwendungen zu öffentliche aufliegenden Bebauungsplänen
  • Auskunft über die Eignung eines Grundstückes als Bauplatz
  • Schriftliche Bescheinigung der Bauplatzeignung (gemäß § 5 Baugesetz)
  • Grundstücksbeurteilungen für Zwecke der Wohnbauförderung

In begründeten Fällen sind persönliche Termine möglich, diese müssen ausnahmslos telefonisch vorab vereinbart werden.



Quelle: Stadt Graz



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